Nürnberger Lebensversicherung: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen/Widerrufsbelehrungen bringen mehr Geld als eine Kündigung oder Beitragsfreistellung !

Es gibt in Deutschland nach Schätzungen über 80 Millionen Policen im Bereich der Lebens-und Rentenversicherungen. Somit merkt statistisch fast jeder Einwohner, dass die Überschüsse der Versicherungen in den letzten Jahren zum Teil dramatisch gesunken sind und dieser negative Trend sich fortzusetzen droht.

Wie gut, dass es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshofs gibt:

Der Bundesgerichtshof hat in einem aufsehenerregenden Fall aus dem Jahr 2014 entschieden, dass Lebens-und Rentenversicherungsverträge, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen/Widerrufsbelehrungen aus der Zeit von 1994-2007 aufweisen, auch jetzt noch widerrufen werden können mit der Folge einer vollständigen Rückabwicklung. Dies betrifft in vielen Fällen auch die Nürnberger Lebensversicherung, die vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat und teilweise versucht hat, diesen Fehler zu korrigieren mit nachträglichen Widerrufsbelehrungen.

Die Nürnberger Versicherung weiß genau, dass eine Rückabwicklung mittels Widerrufs für den Kunden deutlich attraktiver und vorteilhafter ist als eine Kündigung:

Bei einer Kündigung erhält die Versicherung hohe Stornoabschläge, ebenso bei einer Beitragsfreistellung. Aus diesem Grund erhält der Kunde regelmäßig nur den sogenannten Rückkaufswert. Dieser Rückkaufswert ist aber oftmals nicht einmal die Summe aller eingezahlten Beiträge, sodass der Kunde, wenn er seine Beiträge „unter das Bett gelegt hätte“, heute oftmals noch mehr hätte als im Falle der Kündigung seiner Versicherung.

Es gibt aber einen erfreulichen Ausweg für alle betroffenen Kunden nicht nur der Nürnberger Versicherung:

Bei einem erfolgreichen Widerruf/Widerruf findet eine Rückabwicklung statt, sodass die Nürnberger Versicherung wie alle anderen Versicherungen auch dann nur in kleinem Umfang Abzüge vornehmen bzw. geltend machen kann. Diese Abzüge sind hauptsächlich Beitragsanteile, die für das Todesfallrisiko kalkuliert wurden und können etwa 10 % ausmachen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer berichtet hier aus seiner Erfahrung wie folgt:

„Bei einem erfolgreichen Widerruf können die Kunden der Versicherung -also auch der Nürnberger Versicherung-  nicht nur die eingezahlten Beiträge zurückverlangen, sondern darüber hinaus auch die sogenannte Nutzungsentschädigung. Diese Nutzungsentschädigung ist das Sahnestück des Widerrufs, weil hier in der Regel deutlich mehr als der reine Rückkaufswert erzielt werden kann, insgesamt teilweise mehr als das Doppelte der einbezahlten Beiträge.“

Kann ich als Kunde einen erfolgreichen Widerruf/Widerruf auch alleine bei der Nürnberger Versicherung durchsetzen?

Die Antwort lautet klar und eindeutig:  Ja, theoretisch…..

Natürlich sind wir als Fachanwaltskanzlei daran interessiert, Sie als Mandanten zu gewinnen. Aber dies ist nicht der Grund, weshalb wir Ihnen grundsätzlich davon abraten, ein solches Procedere alleine „durchzuziehen“:

Hier ist vor allem zu beachten, dass bei einem Widerruf der Versicherungsschutz sofort entfallen kann, was sich bei einem möglichen Berufsunfähigkeitsschutz sehr nachteilig auswirken könnte.

Darüber hinaus erkennen nur wenige Versicherungen, wie z.B. die Nürnberger Versicherung, in wenigen Fällen einen Widerruf überhaupt an und legen Berechnungen von Ansprüchen vor, die Sie als Laie nicht überprüfen können, da hier sehr komplexe Berechnungen anzustellen sind. Wir arbeiten hier als Fachanwaltskanzlei mit über 20-jähriger Erfahrung mit Aktuaren und Gutachtern zusammen, die eine solche Berechnung nicht nur überprüfen, sondern ihre Ansprüche gutachterlich ermitteln. Eine Berechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung ist nicht nur schwierig, sondern für den Laien praktisch nicht durchführbar.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, einen Fachmann zurate zu ziehen, am besten eine spezialisierte Anwaltskanzlei.

Weiter ist hier zu beachten, dass viele Kunden rechtsschutzversichert sind und leider keine Rechtsschutzversicherung gerne bereit ist, Ihren Fall zu übernehmen oder zu unterstützen, weil sie weiß, dass das Geld kostet…. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung heraus, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist oder ob gar ein Versicherungswechsel notwendig ist bzw. der Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung. All dies ist möglich und kann von uns schnell und zielsicher beantwortet werden, damit Sie nicht vorschnell bei einem Widerruf auf Kosten sitzen bleiben bzw. das Kostenrisiko einer möglichen gerichtlichen Durchsetzung tragen müssen.

Daher unsere Empfehlung:

 Erst zur spezialisierten Anwaltskanzlei gehen und dann einen möglichen Widerruf erklären !

Was kostet mich die Überprüfung der Widerrufsbelehrung/Widerrufsbelehrung bei meiner Nürnberger Versicherung, wenn ich die Kanzlei MEYENBURG kontaktiere ?

Normalerweise müsste jetzt eine Seite an weißer Fläche erscheinen, also ein „Nichts“.

Die Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung der Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsbelehrung Ihres bei der Nürnberger Versicherung oder einer anderen Versicherung abgeschlossenen Vertrages an einschließlich der Prüfung, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen müsste.

Sie haben somit also keinerlei Kostenrisiko und wissen sofort, welche Erfolgsaussichten bestehen und ob Ihrerseits überhaupt ein Kostenrisiko besteht bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Nutzen Sie diese Chance, wir freuen uns auf Ihre Anfrage !