Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrag bei der Generali: Mehr Geld durch einen erfolgreichen Widerruf/Widerruf meiner bei der Generali abgeschlossene Lebensversicherung?

Sie werden fragen, vor vielen Jahren bei der Generali abgeschlossene Lebensversicherung? Wie soll das möglich sein?

Für uns als spezialisierte Anwaltskanzlei ist dies ganz einfach:

Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie der europäischen Gerichtshofes hat sich herausgestellt, dass sehr viele sogenannte Widerrufsbelehrungen/Widerrufsbelehrungen oder auch Rücktrittsbelehrungen in vielen Versicherungsverträgen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft sind, so auch bei der Generali. In diesen Fällen ist es auch heute noch möglich, einen Widerruf/Widerruf oder Rücktritt zu erklären, auch wenn der Vertragsschluss viele Jahre zurück lag. Dies ist sogar auch dann noch möglich,wenn Ihr Vertrag bei der Generali vor vielen Jahren bereits beendet wurde.

Aus diesem Grund spricht man auch vom sogenannten „ewigen Widerrufsrecht“.

Wir wissen aus vielen geprüften Fällen unserer Kanzlei, dass auch die Generali Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Hier wurden teilweise Widerrufsbelehrungen nicht hinreichend hervorgehoben, sodass auch noch heute die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufs besteht.

Sollte Ihr Versicherungsvertrag bei der Generali noch laufen, so ist aber zu beachten, dass bei einem Widerruf der Versicherungsschutz sofort entfällt, was insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist. Unsere Kanzlei kann Sie in einem solchen Fall gerne aufklären und zwar kostenfrei im Rahmen der von uns angebotenen Vorprüfung.

Was sind die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs meines Generali Lebensversicherungsvertrages?

Auch diese Folge ist ganz einfach: Es erfolgt dann eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrages. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherungskunde sämtliche eingezahlten Beiträge zurückerhalten abzüglich einer sogenannten Risikoanteils zu Gunsten der Versicherung, der in der Regel relativ klein ist. Als „Bonbon“ erhalten Sie aber die sogenannte Nutzungsentschädigung, die sich wie praktisch einen Zins darstellt und sich am Gewinn der Versicherungsgesellschaft bzw. Generali orientiert, welche diese mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Und dies waren in den 90er Jahren sowie beginnenden Jahren dieses Jahrtausends sehr ordentliche Gewinne…

Wie bereits ausgeführt, ist aber zu beachten, dass bei einem laufenden Vertrag der Versicherungsschutz entfällt. Selbst wenn aber Ihr Generali-Vertrag bereits vor Jahren beendet bzw. ausbezahlt wurde, können Sie auch heute noch einen Widerruf erklären!

Auch insoweit können wir gerne für Sie eine kostenfreie Vorprüfung vornehmen und benötigen hierfür lediglich eine Aufstellung der damals einbezahlten Beiträge sowie eine Kopie des Versicherungsscheins nebst möglicherweise noch vorhandenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Ist meine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig oder kann ich jetzt sogar noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen für einen möglichen Widerruf?

Eine sehr gute Frage…. (die Frage haben wir natürlich selbst formuliert!).

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien Vorprüfung an, die Versicherungsbedingungen daraufhin zu überprüfen, ob ein solcher Widerruf von der Versicherung übernommen werden muss. Hier ist zu beachten, dass viele Rechtsschutzversicherungen vermehrt in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, die Fälle eines Widerrufs bei Lebens- und Rentenversicherungen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Dies ist natürlich nicht erfreulich, aber aus Sicht der Rechtsschutzversicherungen „verständlich“, da diese Fälle Geld kosten…. Auf der anderen Seite ist dann schon zu fragen, weshalb überhaupt eine Rechtsschutzversicherung besteht, wenn solche Fälle im Nachhinein bzw. Jahre später „heimlich“ ausgeschlossen werden in den Versicherungsbedingungen, deren kleingedruckte Texte sowieso die wenigstens nicht genau zur Kenntnis nehmen.

Sollten Sie derzeit nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist es grundsätzlich noch möglich, auch jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die solche Fälle übernimmt. Es gibt wenige Gesellschaften, die dieses Risiko noch absichern. Näheres hierzu können wir Ihnen im Rahmen der kostenfreien Vorprüfung ausführen. Hier ist zu beachten, dass der sogenannte Versicherungsfall nämlich erst dann eintritt, wenn der Widerruf von der Gesellschaft zurückgewiesen wurde. Der Versicherungsfall tritt also nicht erst dann ein bzw. ist also nicht bereits mit Abschluss des damaligen Versicherungsvertrages eingetreten, sondern erst dann, wenn eine Zurückweisung des Widerrufs erfolgt ist. Und dies ist ja erst möglicherweise in Zukunft der Fall.

Nutzen Sie diese historische Chance, Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den Sie bei der Generali oder einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, kostenfrei überprüfen zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.