OLG Stuttgart verurteilt Allianz Lebensversicherungs AG in drei Fällen wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung Millionen von Allianz Verträgen sind hiervon betroffen!

Das OLG Stuttgart hat in drei aktuellen Urteilen vom 13. Dezember 2018 die Allianz Lebensversicherungs AG wegen unvollständiger Verbraucherinformationen bei Versicherungsverträgen und damit unwirksamer Widerrufsbelehrungen zum Schadensersatz verurteilt. Das OLG Stuttgart kam in den drei Urteilen zum Ergebnis, dass zum damaligen Zeitpunkt vorgeschriebene Angaben dahingehend, ob und in welchem Umfang die dort aufgeführten Rückkaufswerte garantiert werden, fehlen.

Diese von einem Obergericht gefällten Urteile können nur als sensationell bezeichnet werden, zumal die Allianz Lebensversicherungs AG bislang relativ wenig in Erscheinung getreten ist wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bzw. Verbraucherinformationen.

Dieses Urteil eröffnet Millionen von betroffenen Allianz-Kunden die Möglichkeit, durch einen erfolgreichen Widerruf sämtliche eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten sowie eine Nutzungsentschädigung zu bekommen. Die so erzielbaren Beträge liegen in der Regel deutlich über dem Rückkaufswert, in vielen Fällen sogar über 30 % des Rückkaufswerts.

Fazit:

Die Urteile des OLG Stuttgart können theoretisch sämtliche Lebens- und Rentenversicherungsverträge der Allianz betreffen, die im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Nutzen Sie diese einmalige Chance!

Die Kanzlei für Verbraucherrecht MEYENBURG, die seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Widerrufs bei Lebens- und Rentenversicherungen tätig ist, prüft gerne kostenfrei Ihren Versicherungsvertrag auf eine Widerrufbarkeit. Zu diesem Zweck reicht es, wenn Sie uns den beigefügten Fragebogen nebst Anlagen übersenden.